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#1
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Hallo Zusammen,
habe mich auch kundig gemacht wegen der Regelung. Angeblich ist das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Meine KK sagt, man muss ob Krebs oder sonst eine Krankheit, mindestens 1 Jahr in Behandlung sein, dann erst tritt die 1 % Regelung ein. Ich bin im Febr. erkrankt, also muss ich noch 2 Monate. Für dieses Jahr muss ich in jedemfall 2 % zahlen. Ab nächsten Jahr Febr. gilt die 1 % Regelung. LG Asi |
#2
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Hallo.
Ich bin im April an Krebs erkrankt, im Juli habe ich auf Raten meines Hausarztes schon den Antrag auf Befreiung gestellt, kurze Zeit später habe ich diesen Schein von der Krankenkasse schon bekommen. Meine Belastungsgrenze lag dann in diesem Jahr also schon bei 1%. Habe sogar das was ich schon zuviel gezahlt hatte wiederbekommen. Normalerweise muß man entweder chronisch Krank sein oder mindestens 1 Jahr mit der selbern Krankheit in Behandlung sein , aber mein Hausarzt meinte es wäre kein Problem er schreibt die richtigen Sachen schon in den Antrag rein damit es schnell geht. LG Silke |
#3
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Hallo Silke,
einen tollen Arzt hast Du da. Ich habe das Formular selber ausfüllen müssen und der Arzt hat unterschrieben. Aber egal...........ich war zwischen den Feiertagen bei meiner Krankenkasse mit meinen Quittungen. Es ist tatsächlich bei meiner KK so, dass man erst 1 Jahr chronisch krank sein muss, damit die 1 % Regelung gilt. Für dieses Jahr habe ich nun 2 % zahlen müssen und bekomme trotzdem etwas zurück. LG Asi |
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