Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Krebsarten > andere Krebsarten > Krebs im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.01.2011, 18:24
Stachelbeere Stachelbeere ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.11.2009
Ort: An der schweizer Grenze
Beiträge: 85
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo ihr lieben
Zuerst wünsche ich Euch noch ein schönes neues Jahr!
Ich habe nun lange nicht mehr geschrieben, das lag daran das ich etwas verdauen musste !
Erst wollte meine Stahlenärztin aufgrund meines jugentlichen alters jedes halbe jahr ein Hals - Kopf MRT mit Kotarastmittel machen. Leider hat meine Hausäarztin Urlaub und ich kann es nicht mit ihr besprechen, da das ja eine ziemich hohe belastung für meinen Körper ist und ich ja auch irgenwann mal noch Kinder haben möchte ist das für mich persönlich ein starker gund dies abzulehen und nur einmalim Jahr soetwas machen zu lassen!
Dann der zweite hammer ich bekomme von der RV keine REHA in den nächsten 4 Jahren !! DIe begründung war und ist das es ja keine medizinischen Gründe vorhanden sind warum ich diese REHA brauche! Darauf hin habe ich da angerufen und dann hat mir dieser Aktenwühler in einer eiseskälte und mit gleich gültiger Stimme gesagt das ich ja sogesehen nicht krank bin bzw nicht war! Da war für mich das ende der Fahnenstange! Von diesem Medizinischendienst kann sich keiner vorstellen wie es ist wenn man mit schmerzen arbeiten geht und tagelang wieder von schmerzmitteln leben muss weil es trotz Therapie nicht besser wird! Mien Therapeut ist schon fast am verzweifeln und meine Ärztin hat mir auch ein Dementsprechendes Atest gegeben! Und trotzdem bekomme ich keine REHA .
Sorry wenn das so viel auf einmal ist aber es musste jetzt mal rauß! Ich bin bald wirklich am ende meiner Kraft udn schon fast soweit zu sagen das ich einen psychischen Volldurchhänger habe!
Trotz alle dem wünsche ich Euch noch schönes Rest wochenende!

Liebe grüße aus dem südlichsten Schwarzwaldzipfel
Silke
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.01.2011, 17:20
Benutzerbild von Chilihead
Chilihead Chilihead ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Lemgo/NRW
Beiträge: 120
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Ein frohes, schmerzfreies neues Jahr wünsch ich euch allen!

@Stachelbeere:
Bei einer MTR-Untersuchung, auch Kernspintomographie genannt, wird Dein Körper in KEINER Weise mit Röntgenstrahlen belastet.
Das passiert nur beim "normalen" Röntgen und, noch erheblich stärker, bei einer CT-Untersuchung.

Insofern brauchst Du Dir bei einer MRT keine Sorgen zu machen, Dein Körper wird nicht duch Strahlen belastet.

Irgendwie finde ich das schon merkwürdig, dass man Dir keinen REHA bewilligt; ich hatte im März/April 2009 meine erste AHB bewilligt bekommen und habe Anfang Dezember 2010 meinen Antrag auf eine REHA bei der für mich zuständigen ARGE Krebs in Bochum gestellt und bereits nach 2 Wochen die Bewilligung bekommen. Nun geht es bei mir am 20.Januar los!

Gegen den schriftlichen Ablehnungsbescheid würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

Und Kopf hoch; ich habe zur Zeit auch mit vielen Problemen zu kämpfen und bin rein psychisch auch ziemlich am Boden; ich kann Dir gut nachfühlen. Aber es wird bestimmt auch wieder besser werden.

EDIT: was mir gerade noch einfällt; zu REHA-Beantragung sind zumindest in NRW zwei Formulare notwendig, das CA1 musst Du persönlich ausfüllen und das CA5 Dein Arzt. Wenn Dein Arzt (kann der HNO-, aber auch Dein Hausarzt sein) in diesem Vordruck (CA5) auf die Dringlichkeit einer REHA hinweist (z.B. bei weiterer unzureichender Rehabilitationsleistung Bedrohung der Erwerbsfähigkeit), dann kann die RV (schon aus den Aussichten der möglicherweise entstehenden dauerhaften Kostenbelastung für die RV) m.E. gar nicht ablehnen.^^

Am besten füllst Du Dein Formular aus, bittest Deinen Doc, das seinige auszufüllen und reichst BEIDE persönlich bei Deiner zuständigen Stelle ein. Ich weiss leider nicht, wer dafür im Schwarzwald zuständig ist, aber hier in NRW klappt das wirklich ganz prima!

LG Chili
__________________
Es gibt viel zu tun...und dieses Mal lassen wir es ausnahmsweise mal NICHT liegen!

Geändert von Chilihead (02.01.2011 um 20:21 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.01.2011, 17:49
Stachelbeere Stachelbeere ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.11.2009
Ort: An der schweizer Grenze
Beiträge: 85
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hi Chili
Die ARGE ist wieder was anderes als die Rentenversicherung, da ich voll im arbeitsleben stehe muss mir die RV die REHA genehmigen. Und ich kann nur noch Klage vor dem Sozialgericht in Freiburg einreichen! Nur leider geben mir alle keine wirkliche Hoffnung das ich mit der Klage durch komme!
Der MDK hat ja in beiden ablehnungen geschrieben das KEINE medizinischen Gründe vorhanden sind warum ich diese REHA noch brauchen könnte. Dazu bin ich als Vollarbeitsfahig eingestufft obwohl ich einen Schwerbehinderten ausweiß mit 100% habe. Ich muss halt damit leben das wenn ich keine REHA bekomme das ich in ein paar Jahren meinen Beruf nicht mehr ausführen kann, da ich dann meien Arme nur noch bedingt einsetzten kann, leider!
Ich weiß was ein MRT ist und die wollen ja beides ein MRT + CT! Ich arbeite im medizinischen Bereich.
Momentan hat mich eine Magen-Darmgrippe außer gefecht gesetzt aber das wird schon wieder.

Grüße Silke
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.01.2011, 18:59
Benutzerbild von mywu
mywu mywu ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2009
Ort: bayerisch Schwaben
Beiträge: 242
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Liebe Stachelbeere,
lt. Sozialgesetzbuch stehen dir nach onkologischen Maßnahmen
1 Anschlussheilbehandlung und bei Bedarf 2 REHA zu.
Wenn du eine Anerkennung für Schwerbehinderung von 100%? hast, sollte eine Reha gar kein Problem sein.
Gerade wenn du arbeitest stehen dir die REHA-Maßnahmen sicher zu, um deine Arbeitskraft zu erhalten.
Informiere dich am besten bei einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt (hast du eine Rechtschutzversicherung?). Manchmal hilft auch die Krankenkasse weiter.
Für alle ein gesundes neues Jahr, Gruß, mywu
P.S. Haltet mir doch bitte für übermorgen beim "TÜV" die Daumen.
Die Blutwerte waren schon Klasse: Mein Hausarzt meinte, wenn die 25jährigen Männer solche Werte hätten (mit Ausnahme der Leukos, die sind im Keller), wäre er glücklich!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.01.2011, 19:23
Benutzerbild von Chilihead
Chilihead Chilihead ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Lemgo/NRW
Beiträge: 120
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hi Silke,

leider kenne ich mich nicht mit den diesbezüglichen Gegebenheiten in Baden-Würtemberg aus; hier in NRW ist die ARGE die Arbeitsgemeinschaft der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Diese Leute bewilligen (oder eben auch nicht) die beantragten Maßnahmen und sind auch Ansprechpartner für den Versorgungsausgleich, denn während der REHA braucht Dein Arbeitgeber ja kein Gehalt zu zahlen, das übernimmt für die REHA-Dauer anteilig die Rentenversicherung.

Ich habe im Vorfeld dort einmal angerufen und nach dem Stand der Dinge in meiner Sache gefragt und bin sehr freundlich und kompetent behandelt worden!

Wie das ganze Antragsverfahren hier in NRW abläuft kannst Du, falls es Dich interessiert, unter www.argekrebsnw.de einsehen.

Ich bin übrigend auch wieder voll berufstätig. Nachdem ich 72 Wochen nach der Haupt-OP krankgeschrieben war, wollte mich der von der Krankenkasse beauftragte Vertrauensarzt schon als erwerbsunfähig in Rente schicken also aussteuern, aber angesichts des dann drohenden sozialen Super-GAUs habe ich heftigst protestiert und in Übereinstimmung mit meinem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung gemacht.
Erst 2, dann 4, dann 6 Stunden täglich usw. Kurz und gut: Hat geklappt!

Mein Schwerbehindertenausweis weist übrigens "nur" 80% aus und ich kann einfach nicht glauben, dass bei der doch offensichtlich drohenden Aussicht auf Erwerbsunfähigkeit bei Dir keine REHA genehmigt wird, das gibt's doch gar nicht, da hackt sich die RV doch ins eigene Bein!?!

Wie auch immer, ich wünsch Dir, dass das alles doch noch irgendwie ins Laufen kommt...wie auch immer.

@mywu: Daumen feste drück!

LG Detlef
__________________
Es gibt viel zu tun...und dieses Mal lassen wir es ausnahmsweise mal NICHT liegen!

Geändert von Chilihead (03.01.2011 um 19:27 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.01.2011, 00:47
Benutzerbild von Atlan
Atlan Atlan ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.212
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

hallo silke,
es ist wirklich so, egal ob arge oder rv. die gesetztliche grundlage ist das sgb. und nachdem hat man nur anspruch auf eine ahb nicht vor ablauf von vier jahren. es müssen medizinische gründe dafür sprechen, dann ist auch früher eine ahb möglich. ich würde mich an den arzt wenden, dass er oder sie das gut begründet, denn es müssen medizinische gründe für eine weitere reha sprechen.
wir wisse doch alle wie stur die leute bei den versicherungen und kassen sind. die denken, die verwalten ihr eigenes geld. allerdings bin ich trotzdem nach wir vor der meinung, dass solidargelder auch nicht verschwendet werden dürfen, so wir früher.
hast du denn schon einen ganz normalen widerspruch eingelegt. ansonsten würde ich das mit meinen arzt noch einmal besprechen und dann klagen.
lg
atlan
__________________
Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.01.2011, 00:52
Benutzerbild von Atlan
Atlan Atlan ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.212
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

p.s. leider hat der GDB nichts mit der erwerbs- oder arbeitsfähigkeit zu tun. du kannst einen GDB von 100 haben und trotzdem voll erwerbs- und vor allem arbeitsfähig. man diese dinge unterscheiden lernen, so miess es auch ist. ich habe auch einen GBD von 70 und arbeite voll. im gegenteil, wenn man sich attest holt, dieses oder jenes nicht mehr machen zu können, dann versuchen die AG noch sich von einem zu trennen. auch schützt die schwerbhinderung nich vor einer kündigung.
lg
atlan
__________________
Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.01.2011, 01:13
boebi boebi ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 921
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Silke,
gehe auf jeden Fall in den Widerspruch. Dein Arzt soll eine vernünftige Begründung schreiben. Das macht Arbeit und wird nicht gerne gemacht. Sei hartnäckig und mach allen klar --Reha vor Rente--. Der medizinische Dienst lehnt zu gerne pauschal, ohne genauere Prüfung ab. Scheue auch nicht das Sozialgericht, es ist kostenfrei.
Nochmal: Wichtig ist eine stichhaltige Begründung Deines Arztes!!

Hallo Atlan,
nochmals ein gesundes und schmerzfreies Neues Jahr.
Auch wieder mal eine schlaflose Nacht?
Für Silke und alle anderen Betroffene ist noch nicht geklärt, was uns in Bad Münder über den Rechtsanspruch der 2. Reha innerhalb der zwei Jahren nach der AHB gesagt wurde. Ich habe bisher noch nichts gefunden. Hast Du weiter Informationen gefunden?
Grüße an Alle Nachtschwärmer.
Boebi

PS: Schlaf wird überhaupt überbewertet.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbsthilfegruppe in Duisburg gesucht Forum für Angehörige 0 27.05.2005 12:10
Selbsthilfegruppe in Düsseldorf Jeany Brustkrebs 15 05.03.2005 00:14
Selbsthilfegruppe nach Vorbild Dr. Bernie Siegel Regionale Organisationen 0 11.09.2004 13:50
Selbsthilfegruppe für Angehörige in Leipzig Regionale Organisationen 5 02.06.2004 21:01


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:59 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55