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#1
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Hallo,
also ganz verstehe ich das auch nicht. Ich bin gerade dabei, meinen Rentenantrag zu stellen. Also da gibts doch die Krankenversicherung der Rentner (in die komme ich nicht, weil ich eben privat bin, schade) und diese wird doch direkt von der Rente abgezogen, die Mutter muss doch nicht extra zahlen. Also versteh ich überhaupt nicht, da muss noch was anderes im Busch sein. Ich würde das erst mal genau abklären, eventuell bei der DRV nachfragen. Gruss Altmann |
#2
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Hallo!
Auf Grund von Umstrukturierung kann man Unabhängige Patientenberatung zur Zeit nicht in Anspruch nehmen, auf den Webseiten ist der folgende Hinweis zu finden: Zitat:
Da bleibt Euch nur die Möglichkeit zum VDK oder dem Sozialverband Deutschlands zu gehen, nur muss man in der Organisation Mitglied sein. Die Mitgliedschaft ist sehr günstig. Zitat:
Vorher müssen die fehlenden Beiträge angemahnt werden, ich kann mir kaum vorstellen, dass die AOK keine Versuche unternahm an das Geld zu kommen. Zitat:
Wenn sie in der AOK versichert gewesen ist, dann muss die AOK sie auch wieder aufnehmen. Dies steht so im Gesetz, eine andere KK darf dies nicht. Die Rentenversicherung muss ihr auch den Zuschuss zur Kranken-und Pflegeversicherung gezahlt haben, im Rentenbescheid sind dazu Angaben zu finden. Liebe Karin, war Deine Mutti, bevor sie in Rente ging, selbständig? Tschüß! Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (05.01.2011 um 12:24 Uhr) |
#3
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Ich muß die KV auch selbst zahlen.
Das kommt daher, weil meine Frau Beamtin ist und ich eine Zeitlang Beihilfe und private Versicherung in Anspruch nahm. Dann wurde ich wieder Pflichtversichert. Nun bin ich freiwillig versichert. Das ist auch garnicht so lustig, weil sich jetzt nämlich der KV-Beitrag nicht nach meiner geringen EU-Rente richtet, sondern nach dem Familien-Gesamteinkommen! Mit weiterhin Beihilfeanspruch (70%) wäre ich vermutlich günstiger weggekommen. Aber mit Krebs dürfte ein Wechsel unmöglich sein. Wahrscheinlich war die Mutter aus irgendeinem Grund auch nicht pflichtversichert. Möglicherweise war sie auch schon vorher nicht versichert (Arbeitslosigkeit ohne Bezüge?). Liebe Grüße Reinhard |
#4
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Hallo zusammen,
ich setze mal den Link zur SBH Betriebskrankenkasse ein: http://www.bkk-sbh.de/mcms.php?_oid=...-68e75c969ff04 Dort kann man die diversen Gründe zu einer Pflichtversicherung mit gesetzlicher bzw freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse nachlesen. Auch die Ermittlung der Beitragshöhe ist dort nachzulesen:Für die Versicherung sind auch Beiträge zu zahlen. Deren Höhe richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens sind jedoch Beiträge aus einer Bemessungsgrundlage von 851,67 € im Monat (2011) zu zahlen. Und: Sofern Hilfebedürftigkeit besteht oder erst durch die Beitragszahlungen entsteht, kann der Versicherte sich an den Sozialhilfeträger wenden, damit die Pflichtbeiträge von dort übernommen werden. Werden keine Beiträge gezahlt, ist mit erheblichen Einschränkungen der Krankenkassenleistungen zu rechnen. Meldet sich der Versicherte erst längere Zeit nach dem eigentlichen Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse, sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit der Mitgliedschaft nachzuzahlen. Nur im Ausnahmefall kann davon ganz oder teilweise abgesehen werden. Vielleicht kann Karin´s Mama einen Antrag auf Erlaß der Beitragsnachforderung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit stellen. Ein Versuch ist es allemal wert.
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#5
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Hallo,
also das mit der freiwilligen KV ist so eine Sache. Mein Schwiegervater war Taxifahrer und der hatte einen Beitrag von ca. damals 125 DM. Ich hingegen war auch dann selbständig und da wurde von einem Einkommen von, also das war die unterste Grenze, tiefer gings nicht, obwohl real, 30000 DM aus- gegangen. Und dieser Beitrag hatte eine Höhe damals 1995 von fast 600 DM und jetzt sind genau diese Summe Euro(Basistarif). Deshalb bin ich ja in die Private, ob das jetzt wieder gut war, glaub ich auch nicht. Ich frage mich jetzt wirklich, wo man eine KV für 125 Euro bekommen kann, ich würde diese gerne bezahlen. Gruss Altmann |
#6
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Ja, und zu Karin,
wie Elisabeth schon sagte, VDK ist keine schlechte Lösung, ihr braucht Unterstützung. Es ist eigentlich schon logisch, seit 2007 oder 2009, ich weis es nicht genau, muss jeder krankenversichert sein, wenn nicht, kann dies sogar bestraft werden. Also ist das Angebot der Nachzahlung sogar kulant und ich denke auch, dass es eben aus diesem Gesetzes-Grund erfolgen muss. Aber bitte rückversichern beim VDK oder es gibt auch Stellen, wo es nichts kostet. Gruss Altmann |
#7
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Hallo!
Zitat:
Der Gesetzgeber geht hierbei von einem fiktiven Einkommen in Höhe von 851 Euro (in diesem Jahr) aus und legt einen Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Mitglieder fest. In ihrem ersten Beitrag schrieb Karin, dass die Mutter einen Lebensgefährten hatte. Den Formulierungen zufolge, waren sie nicht verheiratet. Elisabethh. |
#8
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Hallo Elisabeth,
stimmt das wirklich. Also da ich über 55 bin, komme ich nicht mehr in die Gesetzliche. Es interessiert niemanden, wie ich als Erwerbsloser meine private KK bezahlt kriege. Das ist da Thema, was mir seit Jahren unter den Nägeln brennt und mich ziemlich belastet. Gruss Altmann |
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