#2
|
|||
|
|||
Patientenverfügung
Hallo Ingrid,
unter: http://www.ratgeber-krankheit-behind...Testament1.htm findest Du nützliche tipps und einen vordruck für ein Patiententestament, welches rechtlich korrekt ist. Du solltest die Verfügung unbedingt bei einer Person deines Vertrauens hinterlegen, bei der du sicher gehen kannst, das sie 1. erfährt, wenn Du in solch einer Situation bist, das es zum Tragen kommt. 2. Bereit ist, im Ernstfall Deine entscheidung auch zu akzeptieren und nicht aus falsch verstandener Liebe, es nicht abzugeben. Da Dein Selbstbestimmungsrecht gesetzlich verbrieft ist, müssen Ärzte im Fall, das Du selbst nicht mehr einwilligungsfähig bist, entsprechend dieser Verfügung handeln, jedoch dürfen sie keinerlei aktive Sterbehilfe leisten. Liebe Grüße Marlies |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nicht nichts ohne dich, aber nicht dasselbe....... | Forum für Hinterbliebene | 917 | 19.04.2015 20:34 | |
Patientenverfügung | Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.) | 16 | 02.05.2008 10:45 | |
Patientenverfügung etc. | Alexander Markus | Forum für Angehörige | 2 | 28.06.2005 20:09 |
Bauchspeicheldrüsenkrebs Endstadium | Forum für Angehörige | 92 | 09.12.2004 19:42 |