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Alt 02.12.2011, 18:32
Hilla Hilla ist offline
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Registriert seit: 15.03.2011
Beiträge: 181
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo zusammen,

es tut so gut mal keine schlechten Nachrichten zu lesen. Ivo, weiter so mit dem Ziel Aida vor Augen......

Ich habe da Mal ne Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.
Ich bekam heute Post von meiner Krankenkasse. Man schickte mir eine Bescheinigung über die Meldung der Anrechnungszeit für den Rentenversicherungsträger.
Soweit, so gut. Dort war nur die Rede von einem Tag, nämlich der erste Tag an dem ich krank war. Ich dachte, das kann nur ein Schreibfehler sein, da ich mehr als 5 Wochen krank war und ab kommenden Montag wieder arbeiten soll. Also rief ich dort an.
Es war aber kein Schreibfehler. Fakt ist, dass nach einer Wiedererkrankung innerhalb eines halben Jahres (war mir bekannt) das Krankengeld wieder sofort einsetzt (war mir auch bekannt). Allerdings erst einen Tag nachdem man krank geschrieben wurde. Eine Lohnfortzahlung gibt es auch nicht für diesen Tag. In der Bescheinigung heißt es: Krankheitszeiten ohne Leistungsbezug.
Ist das richtig?????? Mit welchem Recht darf eine Krankenkasse dies einfach machen? Und wenn ja, warum?

Bevor ich irgendetwas anderes unternehme möchte ich erst Eure Antwort abwarten..... vielleicht ist das ja auch alles richtig so .........??????
Viele Grüße und ein schönes gutes Wochenende wünscht Euch,
Hilla
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