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Alt 25.08.2013, 23:34
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.250
Standard AW: Finanzielle Hilfen

Liebe Hazel,
es tut mir sehr leid, dass Dein Papa so krank ist und nun zu den gesundheitlichen Problemen auch noch finanzielle kommen.
Ich versuche einmal Deine Fragen zu beantworten.

Zitat:
Mein Vater bekommt sein Vollerwerbsminderungsrente. Kann er jetzt seine altersrente beantragen?
In einem Deiner früheren Beiträge schreibst Du, dass Dein Vater erst 58 Jahre alt ist, da kann man noch keine Altersrente beantragen. Dies geht frühestens mit 60 Jahren, allerdings muss man da erhebliche Abschläge, also eine Verminderung der ausgezahlten Rente in Kauf nehmen.

Zitat:
Meine Mutter will am liebsten nicht mehr arbeiten gehen, jedoch würde das ged fehlen, was sie so verdient. Wenn sie jetzt kündigen würde, bekommt sie erstmal sperre mit arbeitslosen geld. Was können wir tun
Wenn man auf 4oo Euro Basis arbeitet, erhält man leider kein Arbeitslosengeld, da es keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Also es gibt nur Arbeitslosengeld, wenn man vorher Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Zitat:
Was können wir noch tun? Bzw was können wir noch beantragen? Was ist mit GEZ? Können das nicht meine Eltern freistellen? Wo kann man noch sparen?
Bitte laßt Euch hierzu einmal beraten, die Sozialarbeiter im Krankenhaus oder bei einem Wohlfahrtsverband (z.B. DRK,Diakonie, Arbeiterwohlfahrt) können Euch hierzu Auskunft geben.

Zitat:
Mein Vater hat schon einen Behindertenausweis. Jedoch haben die letztenmal die B und die aG abgelehnt. Wieso? Ich wollte es nochmal erneut beantragen. Schauen wir mal.
Innerhalb von 4 Wochen kann man nach Erhalt des Bescheides (also des Schreibens mit der Ablehnung für die Merkzeichen B und aG) Widerspruch bei der entsprechenden Behörde einlegen. Dieser muss ausführlich
begründet werden. Die Behörde setzt sich dann erneut mit den behandelnden Ärzten in Verbindung.

Zitat:
Ich schau auch mal so nach, was wir machen können.
Deine Eltern könnten z.B. ergänzenden Sozialleistungen (Hartz IV) beantragen. Sie wären dann sog. Aufstocker. Eventuell steht ihnen Wohngeld zu.

Ich schaue nochmal nach, ob ich die entsprechenden Links finde.

Tschüß,
Elisabethh.
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