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#1
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Guten Abend,
danke für die Antworten. Zitat:
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Hier zu posten war mein Versuch, ohne großen Aufwand die Sachlage zu klären. Denn Zeit ist Geld, wie es so schön heißt. Wenn ich mich in die Materie reinknien will, muss ich Betreuung für meine behinderte Tochter einkaufen und da wägt man manchmal schon ab, ob man überhaupt Widerspruch einlegen soll. Ich habe heute in der Onko-Ambulanz auch noch mal rumgefragt und wenn es nur die Portnadeln und diese kleineren Beträge sind, die ich zusätzlich zahle, dann steht der Aufwand in keinem Verhältnis. Ich wollte das einfach nur für mich klären. Nochmals danke für die Beiträge! Lotta |
#2
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Liebe Lotta,
die Unabhängige Patientenberatung kann man auch anrufen, es gibt eine 0800-Nummer, dort sind auch Juristen, von denen man sich beraten lassen kann. Da brauchst du die Wohnung nicht zu verlassen. Die Hilfsmittel für behinderte Kinder bezahlt die GKV auch in vielen Fällen nach großem Kampf. Elisabethh. |
#3
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Liebe Elisabeth,
danke! Zitat:
Liebe Grüße Lotta |
#4
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Ich war als gesetzlich Versicherte nach jeder Chemo 70 Euro los, musste ebenfalls Zuzahlungen zu jedem Killefitz leisten. Damals sogar noch die Praxisgebühr von 40 Euro im Jahr. Von daher, wenn ich die Frage jetzt richtig verstanden habe, scheint mir das im Rahmen zu liegen.
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#5
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Hallo!
Die Praxisgebühr hat uns die Beihilfe auch immer weggezogen, als es sie noch gab. Zu den Eigenanteilen insgesamt: Ich hatte Hilfe von der Dame aus der Krankenhausapotheke, die die Rechnung geschrieben hatte und die sagte mir, dass es leider so sei, das die Mitarbeiter in den Krankenkassen oder auch Beihilfestellen nicht hinreichend geschult seien und oft einfach das Wissen fehle. Und so kommt es dann hier wie da zu erhöhten Belastungen der Patienten. Soll heißen, dass es durchaus möglich ist, dass Kassenpatienten auch mal zu viel zahlen. Liebe Grüße Lotta |
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Stichworte |
beihilfe, brustkrebs, chemotherapie, eigenbehalt |
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