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#34
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Liebe Dream,
Zitat:
Ich bitte Dich, mal darüber nachzudenken, inwieweit Ärzte sowie ihre "Hilfs-Truppen" nichts weiter als ihren Job machen. ![]() Tagaus tagein. Mit was-weiß-ich wie vielen männlichen oder weiblichen Einzelfällen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß an einem Patienten etwas "Ausführende" dessen persönliche Eigenheiten sie dabei sonderlich interessieren. Es sei denn, es wäre aus medizinischer Hinsicht für sie irgendwie interessant oder neu. Was angesichts dessen, daß sie sich größtenteils bereits jahre- bzw. jahrzehntelang mit Einzelfällen beschäftigen, eher nicht zu erwarten ist. Ansonsten halte ich es prinzipiell für falsch, "Personal zu entpersonalisieren". Das sind Menschen, wie wir alle und keinesfalls "Geräte". ![]() Sicher, sie machen ihren Job mit Routine. Haben aber dennoch Emotionen. Die sie ihren Job ggf. besser machen lassen oder auch nicht. Uralte Regel: "manus manum lavat" http://www.proverbia-iuris.de/manus-manum-lavat/ Hat auch absolut nichts mit Mafia o.ä. zu tun, sondern nur mit zwischenmenschlichen Beziehungen. Die für uns dann besonders wichtig sind, wenn wir Hilfe brauchen. Erlebtest Du es jüngst nicht auch ständig, daß Dir Humanisten weiterhelfen wollten, ohne großartig nach "Lohn dafür" zu fragen? "Menschenfreunde", die auch nicht lang danach fragten, welche "Glaubens-Richtung" nun jemand hat oder nicht bzw. ob er überhaupt eine hat. ![]() Zitat:
1) Bleib bitte "knallhart"! a) der Käufer weiß überhaupt nichts davon, was evtl. noch "parallel" an Kauf-Verhandlungen läuft oder nicht. b) wenn er den Kaufpreis "drücken" will, "erhöh" ihn sofort um genau den gleichen Betrag. Damit ihm klar wird, daß ein bereits besprochener Kaufpreis nicht mehr verhandelbar ist. 2) Pacta sunt servanda! http://www.rechtslexikon.net/d/pacta...t-servanda.htm Das gilt uneingeschränkt auch für mündliche Vereinbarungen unter Ehrenleuten! Sei da bitte nicht zimperlich. ![]() Sondern stell den Käufer zur Rede: Warum er nun auf einmal von vorher Vereinbartem abweichen will. Es mag ja Gründe dafür geben, die für Dich akzeptabel sind. Laß Dir diese aber bitte von ihm erklären! Grundsätzlich besteht "Vertrags-Freiheit" zwischen Verkäufer und Käufer. D.h. auch Abwicklungen der Bezahlung eines Kaufpreises sind völlig frei gestaltbar. Müssen dann allerdings ggf. auch notariell "festgehalten" werden. Kennst Du denn die Bonität des Käufers?? Die ich mit dieser Frage keineswegs in Zweifel ziehen will. Sondern nur Dich davor "bewahren" will, später irgendein "Theater" nach dem Verkauf zu haben! ![]() Notare bestätigen nichts weiter als einen Kauf-Vertrag!! Wie Du dann aber zu dem "Erfüllungs-Geld" des Käufers "kommst", ist Deine Sache. Im Extremfall könntest Du zu einem "vollstreckbaren Titel" gegenüber ihm kommen. Nützt Dir jedoch herzlich wenig, wenn er nicht zahlungsfähig ist. Normalerweise läuft das ganz anders: a) man einigt sich über einen Kaufpreis b) der wird vom Käufer in voller Höhe bezahlt c) und dann geht man zum Notar und "besiegelt" das Ganze. b) läßt sich auch anders gestalten: - Anzahlung (in Höhe x) und (schriftlich vereinbarte) Restzahlung zum Zeitpunkt y. - und erst dann, wenn y erfüllt wurde, geht man zum Notar. Hintergrund ist der, daß Verkäufe nur nach dem Prinzip laufen: Leistung und Gegenleistung. (Am besten sofort.) Sei bitte beim Verkauf vorsichtig und laß Dich auf absolut nichts ein, das Dir anrüchig zu sein scheint. Kannst alles andere brauchen als womöglich auch noch "Verkaufs-Theater". ![]() Liebe Grüße lotol
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Krieger haben Narben. ![]() --- 1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR Nach ca. 3 Jahren Rezidiv 2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel 3. Therapie (2021): Bestrahlung |
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