AW: kurablehnung nach 3. BK mit Antihormonbehan.
Hallo Anja,
ich gehe mal davon aus, der Antrag über die Rentenversicherung läuft.
Da ist es wichtig zu wissen, daß die RV eine Reha nur dann bewilligt, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Dein Gesundheitszustand an sich oder deine Befindlichkeit interessiert sie dabei nicht. (ich habe beruflich im Rehabereich zu tun und war gerade letzte Woche auf einer Tagung, bei der u.a. darum ging, unter welchen Bedingungen eine Reha bewilligt wird).
Leider wissen die allermeisten Ärzte nur sehr wenig darüber und beschreiben in ihren Berichten nur den Gesundheitzustand.
Falls in deinem Antrag nicht deutlich wurde, in wie weit deine Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits eingeschränkt ist, ist es sehr wichtig dies in dem Widerspruch zu beschreiben.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim Widerspruch, Elke
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