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Alt 02.03.2016, 23:55
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HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Beiträge: 909
Standard AW: HILFE! Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt

Stop stop stop stop!!!!

Wenn jemand in die Kurzzeitpflege gegeben wird heißt das absolut nicht, dass er bald sterben muss.

In Kurzzeitpflege kommen Menschen, die nicht mehr Krankenhausbedürftig sind, aber die eben auch zuhause noch nicht richtig versorgt werden können - also wo ein ambulanter Pflegedienst zuhause noch nicht reicht für die Pflege und Versorgung.

Ich bin von Beruf Altenpflegerin und wir hatten ständig die verschiedensten
Menschen zur Kurzzeitpflege im Hause. (Hatten, weil ich inzwischen berentet bin).

Also: Kurzzeitpflege hat nichts mit "jemand muss umgehend sterben" zu tun.

Sie hat den Sinn, die Patienten über einen Zeitraum (meistens 3 Monate, manchmal länger) wieder zu mobilisieren, aktivierend zu pflegen um größtmögliche Eigenständigkeit zu bekommen, damit er dann wieder nach Hause kann und die Versorgung dirch einen ambulanten Pflegedienst dann reicht.

Im Übrigen werden auch im Pflegeheim Infusionen verabreicht. Wir dürfen nur keine Zugänge legen, sondern nur subcutan Infusionen legen.
ABER: wir dürfen in schon liegende Zugänge etwas verabreichen.

Das wäre alles Sache der AVO (also der ärztlichen Verordnung).

Ich hoffe, ich konnte Dich etwas beruhigen!

Liebe Grüße, Angie
__________________
... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

... meine liebe Freundin Lilli44 - auch Du hast für immer Deinen Platz in meinem Herzen ...


... I`ll see you when the sun sets!!!
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