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  #12  
Alt 21.12.2010, 09:42
A-friend A-friend ist offline
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Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?

Warum suchst du überhaupt noch nach Arbeit? Such dir einen guten Freund der auch noch Rechtsanwalt ist. Der reibt sich die Hände und du kommst auch ohne Arbeit zu 12 Monatsgehälter.

Was dir widerfahren ist, ist eindeutig eine Diskriminierung im Sinnde des AGG, das besagt, dass keiner wegen Behinderung benachteiligt werden darf.

In der Regel sind 3 Monatsgehälter als Abfindung fällig. So blöd kann eigentlich kein Arbeitgeber sein, und dir - sobald er dich mit dem Rollstuhl vorfahren sieht - eine Abfuhr erteilt.

Ich würds an deiner Stelle probieren. Für dich und für alle anderen Schwerbehinderten.

Ich selbst bin in meinem Laden Schwerbehindertenvertreter. Deshalb und in Folge einiger Seminare kann ich mit Sicherheit sagen, dass du definitiv nicht angeben mußt, dass du behindert bist, schon gar nicht bereits in der Bewerbung. Klar ist der Nachweis einer Diskriminierung immer schwierig, aber es gibt doch Hinweise die dem potentiellen Arbeitgeber Probleme machen können.

Schreibt er zum Beispiel in seiner Anzeige, dass er einen "belastbaren" Mitarbeiter sucht und gibt deiner Bewerbung eine Absage trotz dass er aufgrund deiner Qualikation Interesse durch Einladung zum Vorstellungsgespräch gezeigt hat, dann kanns schon eng für ihn werden.

Bleib stark und verzweifle nicht!

A-friend
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